Abrechnung & Kosten
Ersttermin
Der erste Termin dient unter anderem dem gegenseitigen Kennenlernen,
einer ausführlichen Anamnese sowie der Befunderhebung. Dieser Teil dauert in der Regel etwa 20 Minuten.
Damit im Anschluss noch genügend Zeit für eine erste Behandlung bleibt, empfehlen wir für den Ersttermin eine Gesamtdauer von 60 Minuten.
Folgetermine können wahlweise 30, 40 oder 60 Minuten dauern.
Wir empfehlen grundsätzlich längere Behandlungszeiten, da dadurch mehr Raum für eine umfassende Behandlung bleibt – insbesondere bei komplexeren Beschwerden oder mehreren Themenfeldern.
Erstattung durch gesetzl. Krankenkassen
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Voraussetzungen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine osteopathische Rechnung – nicht nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) –, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel vollständig oder teilweise – abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Für eine osteopathische Behandlung benötigen Sie kein ärztliches Rezept.
Sie können direkt und unkompliziert zu uns kommen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den genauen Voraussetzungen und Erstattungssätzen.
Zahlungsweise
Nach jeder Behandlung – spätestens zum Monatsende – erhalten Sie eine Rechnung per Post oder per E-Mail.
Die Zahlung erfolgt bequem per Überweisung.
Kostenübersicht
Osteopathische Behandlungen (Heilpraktikerleistung):
- 20 Minuten: 50€
- 30 Minuten: 70 €
- 40 Minuten: 90 €
- 60 Minuten: 110 €
Die Abrechnung erfolgt für Privatversicherte
oder Patient:innen mit
Heilpraktiker-Zusatzversicherung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Die Rechnung kann im Anschluss zur Erstattung bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden – je nach Tarif ganz oder teilweise.
Behandlungen auf Privatrezept (Privat- oder Beihilfeversicherte):
- Krankengymnastik (KG): 45 €
- Manuelle Therapie (MT): 45 €
Diese Leistungen werden ärztlich verordnet und gemäß unserer Sätze für Privatrezepte abgerechnet.
Weitere Leistungen:
Weitere Anwendungen (z. B. Massage, Fango, Akupunktur) bieten wir ebenfalls an –
die Preise hierzu teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.